Mietvoraussetzungen:

-Mindestalter für Mieter: 23 Jahre

-Länge des Führerscheinbesitzes 3 Jahre (mind.Klasse 3,oder Fahrerlaubnis B oder BE)

Mietpreise:

-Die Mietpreise sind Tagespreise incl.Mwst.

-300km/Tag sind im Mietpreis enthalten (wir berechnen 0,25€ je mehr gefahrenen km)

betrifft nur Wohnmobil!

-alle km frei ab 15 Tage Mietdauer falls nicht anders vereinbart

-Campingausstattung kann dazu gebucht werden (Stühle,Tisch) 30,00€  (Teller,Besteck,Töpfe etc.) 30,00€

Servicepauschale:

Einmalige Kosten für Übergabe mit Einweisung,Rücknahme,Aussenreinigung,Euroschutzbrief (Wohnmobil),

Warntafel für (Spanien und Italien),1x11kg Gasflasche,Sanitärflüssigkeit,WC Papier/Bürste,

Verbandskasten,Camping-und Stellplatzführer mit Kartenmaterial,Auffahrkeile,Werkzeugtasche,

E-Kabel (25m Kabeltrommel und CEE-Stecker-/Kupplung),Wasserschlauch und Gießkanne,beträgt

-90,00 Euro für Wohnmobil und  -60,00 Euro für Wohnwagen

 

Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs:

-die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU)

mit Ausnahme von Zypern gestattet.

-andere Länder und Gebiete bedürfen besondere Zustimmung.

 

Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgendem Zweck:

-Reisen in Kriesen-und Kriegsgebiete,Teilnahme an Motorsportlichen Veranstaltungen

(z.B. 24h Rennen etc.),Rockkonzerte(z.B.Rock am Ring,Wacken etc.),Messeveranstaltungen.

-das befördern von Gefährlichen Stoffen(giftige,explosive,radioaktive Stoffe)

-das Fahren unter Alkohol,Drogen und Medikamenten Einfluss ist untersagt!

-Extremstrecken bedürfen besonderer Vereinbarung!

Camper Regel:

-Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet!

-Tiere nur auf Anfrage erlaubt!

Bußgelder und Strafen:

-der Kunde stimmt zu das sie für jeden Verkehr Beschleunigung Geldbuße oder

Park Geldbuße oder ähnliches verantwortlich sind während sie unser Wohnmobil anmieten.

Storno-und Mietbedingungen:

Nach Annahme des Angebotes gelten für den Mieter die nachfolgenden Stornobedingungen:

  • bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 30% des Mietpreises
  • vom 49. Bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Mietpreises
  • ab 14. Tag 80% des Mietpreises
  • am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 95% des Mietpreises.
  • bei Vertragsabschluß sind 40% des Mietpreises zu zahlen,die Restzahlung 7 Tage vor Reiseantritt.Oder nach besonderer Vereinbarung!
  • bei Fahrzeugübergabe ist eine Kaution von 1.500€ für (Wohnmobil) und  750€ für  (Wohnwagen) in bar zu hinterlegen,                          oder im vorraus per Überweisung
  • es besteht die Möglichkeit die Mietkaution durch ein Urlaubsschutzpaket herabzusetzen.
  • das Fahrzeug wir Ihnen vollgetankt (Wohnmobil) und sauber übergeben,geben Sie das Fahrzeug auch wieder vollgetankt und sauber zurück.
  • bei Abgabe ist der Wassertank und Abwassertank entleert und die Toilette sauber und entleert zu übergeben
  • bei Abgabe ohne Reinigung werden Pauschal 100€ berechnet.
  • anfallende Straßengebühren(Maut,Vinette oder ähnliches)des Mietfahrzeugs trägt der Mieter

Fürsorgepflicht des Mieters und Haftung bei Schäden:

-der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen wie es ein verständiger

auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde.

-Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet (das Kontrollieren von Ölstand,Wasser,Reifenluftdruck oder sonstiges)

-das Einhalten des Zulässigem Gesamtgewicht,der Höhe,Breite und Länge des Fahrzeugs.

Wartung und Reparatur:

-die Kosten der laufenden Unterhaltung,z.B.Betriebsstoffe (Diesel,Adblue)trägt der Mieter.

-Reparaturen die notwendig werden um die Betriebs-oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu Gewährleisten dürfen vom Mieter bis zu 100€

ohne weiteres,größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.Die Repararturkosten trägt der Vermieter

gegen Vorlage der entsprechenden Belege,sofern der Mieter nicht selbst für den Schaden Haftet.

Verhalten bei Unfall:

-der Mieter hat nach dem Unfall,Brand,Diebstahl,Wild-oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei

selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung dritter. Unterlässt der Mieter den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen so haftet er voll.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

-der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigem Schaden unverzüglich einen ausführlichen Schriftlichen Bericht unter Vorlage

einer Skizze zu übermitteln. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen,

sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

-Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder das Fahrzeug ist nicht mehr Verkehrssicher

so ist  der Vermieter telefonisch zu unterrichten.

Speicherung der Personaldaten:

-der Vermieter ist berechtigt die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihren enthaltenen Daten über den Mieter,

gleich ob diese von ihm selbst oder von dritten stammen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Gerichtsstand:

-Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht des Vermieters.

Schlussbestimmung:

-Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingung unwirksam sein oder werden,

so hat dies auf Rechtswirkung der übrigen Punkte kein Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden,

das ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingend gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.